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Eigentümer unterstützen

Fördermöglichkeiten für Immobilien

Ein wichtiges Ziel im Rahmen der Stadterneuerungsmaßnahmen in Werne – Langendreer-Alter Bahnhof ist die Attraktivierung der Stadtteile als Wohnstandorte. 

Das Gesicht eines Stadtteils wird insbesondere geprägt durch Einstellung und Haltung der Eigentümerinnen und Eigentümer zu ihren Immobilien. Die beiden Stadtteile zeichnen sich dadurch aus, dass besonders viele Eigentümer in ihren eigenen Immobilien wohnen und so einen starken Bezug zum Stadtteil und der Stadtteilentwicklung haben. Hier setzt die Stadterneuerung an und möchte die Immobilieneigentümer in ihrem Engagement bekräftigen.

Das Stadteilbüro ist auch hier Erstanlaufstelle für die Eigentümerinnen und Eigentümer und erster Ansprechpartner rund um das Fassaden- und Hofflächenprogramm. Gezielt vermitteln wir Kontakte zu Ansprechpartnern für die jeweilige Fragestellung. Ebenso führen wir in Kooperation mit den Stadtteilarchitekten und weiteren Ansprechpartnern in unregelmäßigen Abständen Informationsveranstaltungen für Eigentümerinnen und Eigentümer durch. Im Folgenden finden Sie hier für Sie relevante Informationen.

Stadtteilarchitekt berät zur Ihrer Immobilie

Seit Beginn 2017 ist das Büro Kroos+Schlemper Architekten als Ansprechpartner innerhalb des Fördergebietes Werne - Langendreer-Alter Bahnhof, in der Beratung der Eigentümer*innen tätig.

Mit Hilfe der Außenanlagen- und Fassadenrichtlinie, kurz AFR, der Stadt Bochum, haben alle Eigentümer*innen innerhalb des Fördergebietes, die Möglichkeit nicht nur das Gebäude aufzuwerten, sondern auch aktiv an der Beeinflussung des Kleinklimas mitzuwirken. Dach- und Fassadenbegrünungen beeinflussen das Wohnumfeld positiv und zudem wird die Aufenthaltsqualität durch die Vermeidung von Hitzeinseln gesteigert.

Der Bund, das Land und die Stadt Bochum unterstützen diese Maßnahmen mit einem bis zu 50 % Zuschuss der förderfähigen Kosten. Der Stadtteilarchitekt steht dabei allen Eigentümern*in- nen innerhalb des Fördergebietes kostenfrei und unverbindlich für Beratungen zur Verfügung.

Die Antragsstellung ist denkbar einfach, die Verpflichtungen der Eigentümer*innen sehr gering: Vor-Ort-Termin mit dem Stadtteilarchitekten machen, ein Banner über die Fördermaßnahme am Gerüst aufhängen, nach Fertigstellung eine Plakette an die Fassade anbringen und die Verpflichtung die geförderten Flächen zehn Jahre lang nicht zu verändern.

Mittlerweile weisen die vielen sichtbaren Plaketten an den geförderten Gebäuden auf den großen Erfolg des Programms hin. Das Engagement der Eigentümer*innen hat die Qualität des Erscheinungsbildes des Quartiers WLAB deutlich sichtbar für alle erhöht. Die finanziellen Mittel für die restliche Laufzeit des Programmes sind gesichert, so dass das bestehende Engagement weiter gefördert und somit das städtebauliche Erscheinungsbild, in ökologischer als auch in gestalterischer Hinsicht, weiter verbessert werden kann.

Seit Anfang 2017 gilt im Fördergebiet die Außenanlagen- und Fassadenrichtlinie der Stadt Bochum – kurz AFR. Dieses Programm unterstützt gezielt die Eigentümerinnen und Eigentümer die Investitionen in die Erneuerung der Fassaden tätigen und damit sowohl die Qualität der Wohnhäuser als auch das städtebauliche Erscheinungsbild der Quartiere verbessert. Ansprechende Fassaden und attraktive, für die Menschen nutzbare Hof- und Gartenflächen steigern den Wert der Immobilie, erhöhen den Wohnwert und verbessern insgesamt die Vermietbarkeit.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen der

  • Fassadengestaltung, zum Beispiel Anstrich, Reinigungs- Ausbesserungs- und Putzarbeiten
  • Entsiegelung, Begrünung und Gestaltung von Hof- und Gartenflächen sowie die
  • Begrünung von Dächern.

Der Zuschuss beträgt 50% der als förderfähig anerkannten Kosten, höchstens jedoch 30 Euro pro qm gestaltete Fläche.

Allgemeine Förderbedingungen:

  • Die wichtigste Förderbedingung gleich zu Beginn. Mit der Maßnahme wurde noch nicht begonnen, dabei gilt ein unterzeichneter Vertrag mit einer Fachfirma als Maßnahmbeginn.
  • Das Objekt liegt im Fördergebiet
  • Die Maßnahme wird nicht aus einem anderen Förderprogramm gefördert.
  • Das Erscheinungsbild des Quartiers sowie der Wohn-und Freizeitwert des Grundstücks wird deutlich verbessert.
  • Erforderliche Genehmigungen liegen vor.
  • Die Kosten übersteigen 1.000 Euro und werden nicht auf die Miete umgelegt.

Sollten Sie Interesse an einer Förderung haben, melden Sie sich zunächst im Stadteilbüro.
Daraufhin besucht Sie der Stadteilarchitekt Joerg Hollweg und berät Sie am Gebäude zum weiteren Verfahren.

Förderkompass

Im Folgenden finden Sie einen kleinen, thematisch geordneten Einblick in die Förderlandschaft, die zur Unterstützung von Investitionen in die eigene Immobilie angeboten werden.
Die Aufstellung bildet aber nur einen kleinen Auszug von Fördermöglichkeiten ab. 

Um zukunftsfähigen und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen oder zu erhalten, stellt das Land NRW Fördermittel zur Verfügung. 

WAS?

  • Bauliche Maßnahmen der Modernisierung in und an bestehenden Wohngebäuden und auf dem zugehörigen Grundstück
  • z.B. zur Erhöhung der Energieeffizienz und
  • zur Reduzierung von Barrieren im Bestand

WIE?

  • Darlehen mit max. 100% der förderfähigen Gesamtkosten, mit einem Tilgungszuschuss von 20%
  • höchstens jedoch pro Wohnung 100.000 Euro
  • Im Stadterneuerungsgebiet WLAB ergibt sich daraus keine Belegungsbindung, sondern nur eine Mietpreisbindung entsprechend der aktuell gültigen Wohnraumförderbestimmungen des Landes NRW

WO?

Die KfW-Bank bietet für Immobilienbesitzer/-innen vielfache Möglichkeiten zu günstigen Krediten und Tilgungszuschüssen. Partner der KfW sind örtliche Banken und Versicherungen. Dort bekommen Sie weitere Informationen und Antragsunterlagen. Beratung erhalten Sie ebenfalls bei Stadtteilarchitektin Katja Schlemper.

Weitere Informationen unter: www.kfw.de

Maßnahmen an Denkmälern werden von der Stadt Bochum indirekt gefördert.

WAS?

  • Maßnahmen, die dem Erhalt des Baudenkmals und seiner Nutzung dienen

WIE?

  • Förderung durch Steuererleichterungen 
  • bei ggfls. höher anfallenden Mehrkosten bestehen weitere Fördermöglichkeiten 

WO?

  • Vor Maßnahmenbeginn ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. § 9 Denkmalschutzgesetz und eine Abstimmung der bescheinigungsfähigen Kosten mit der Unteren Denkmalbehörde Bochum notwendig. 
  • Weitere Informationen sowie die richtige Ansprechperson für Ihre Immobilie finden Sie auf der Seite der Unteren Denkmalbehörde Bochum.

Stadtteilarchitekt

Hier sind Sie richtig, wenn es um eine Fragestellung zur Erneuerung Ihrer Immobilie geht. Fragen zu Sanierung, Modernisierung und zum Fassaden- und Hofflächenprogramm beantwortet Ihnen Stadtteilarchitekt Joerg Hollweg.

Er bietet Ihnen eine architektonische Erstberatung und begleitet Sie durch das Förderprogramm der Fassaden- und Hofflächenerneuerung von der Antragstellung bis zur Abrechnung.

Tel. 0234 29705550
stadtteilarchitekt@bo-wlab.de

 

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