Stadtteile entwickeln

Stadterneuerung WLAB – Stadtteile für Generationen!

Stadterneuerung ist ein fortlaufender Prozess, der auf unterschiedliche Entwicklungen – sowohl auf baulicher als auch auf sozialräumlicher Ebene – strategisch reagiert. Um die Städte bei den Herausforderungen und Aufgaben zu unterstützen, gibt es verschiedene Programme der Städtebauförderung des Bundes, diese werden durch Mittel der Länder und der Kommunen ergänzt. 

Zusätzlich können Anträge zur Kofinanzierung von Maßnahmen mit EU-Mitteln gestellt werden. 

Stadtentwicklungsprogramm „Soziale Stadt Werne – Langendreer-Alter Bahnhof“ 

Das Stadtentwicklungsprogramm „Soziale Stadt Werne – Langendreer-Alter Bahnhof“ wurde Mitte 2016 erfolgreich in das Programm der Sozialen Stadt Nordrhein- Westfalen aufgenommen. Es hat eine Laufzeit bis 2023. Im Verlauf des Stadterneuerungsprozesses sind Fördermittel von insgesamt ca. 29 Mio. Euro zu erwarten. 

Grundlage für die Aufnahme und auch für die Bezifferung der Fördermittel ist das ISEK – kurz für Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept – das auf Basis einer breit angelegten Analyse die Handlungsbedarfe und Entwicklungsziele benennt. 

Das ISEK wurde unter aktiver Beteiligung der Einwohnerschaft, Stadtverwaltung und weiterer Experten erarbeitet und vom Rat der Stadt Bochum am 17. März 2016 beschlossen. Ziel ist nun die Umsetzung des Entwicklungskonzepts mit den erarbeiteten Maßnahmen über den Zeitraum von sieben Jahren.
 

Antragstellung Stadterneuerungsprogramm (STEP) 

Zur Finanzierung der im ISEK enthaltenen Maßnahmen werden Förderanträge für das jährliche Stadterneuerungsprogramm des Landes (STEP) gestellt. Mit der ersten Fördermittelbewilligung wird das ISEK durch die Förderstelle grundsätzlich anerkannt. Jede Einzelmaßnahme muss dennoch prozessbegleitend und gesondert eingereicht, geprüft und bewilligt und ggfs. an veränderte Rahmenbedingungen im Stadtteil angepasst werden. Die Antragsstellung erfolgt nach Aufruf des Landes zumeist im Herbst eines Jahres. Die Bewilligung der beantragten Maßnahmen erfolgt nach vorheriger Prüfung durch die zuständigen Behörden per Bescheid. Dieser umfasst im Regelfall einen Umsetzungs- und Bewilligungszeitraum von 5 Jahren. 

Die innerhalb des Bescheids bewilligten Maßnahmen müssen in diesem Zeitraum durchgeführt und abgeschlossen werden. Da erst mit Erhalt des Bescheids die Finanzierung der Projekte als gesichert angesehen werden kann, können Aufträge zum Teil erst danach ausgeschrieben und vergeben werden. 

In der untenstehenden Grafik ist der idealtypische Ablauf einer Fördermaßnahme schematisch dargestellt. Die zeitlichen und organisatorischen Abläufe können dabei je nach Art und Umfang der Maßnahme variieren. Weniger komplexe Vorhaben, wie bspw. Spielplätze, können so mitunter zügiger umgesetzt werden, während z. B. Fußgängerzonen einen erheblichen Aufwand in der Planung und Durchführung benötigen. 
 

Maßnahmenraum Soziale Stadt WLAB

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