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Häufig gestellte Fragen

Denkmalbereich Langendreer-Alter Bahnhof

Zunächst ist für ein Vorhaben grundsätzlich eine denkmalrechtliche Erlaubnis notwendig, also mit vorheriger Antragstellung bei der Denkmalbehörde. Die Farbgebung verputzter Außenwände ist an die historische Farbgebung des jeweiligen Gebäudes anzupassen. Bei der Auswahl der Materialien und Farben unterstützt die Denkmalbehörde der Stadt Bochum.

Grundsätzlich ist für alle Gebäudeseiten bzw. für alle Bauteile die nach außen sichtbar sind und verändert werden sollen, eine denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Ca. 3- 4 Wochen.

Nein.

Direkt bei der Stadt Bochum, dem Stadtteilarchitekten oder beim Stadtteilmanagement.

Ermöglicht durch: