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Häufig gestellte Fragen

Stadtteilfonds

Nein, Projekte können nur gefördert werden, wenn sie vor der Umsetzung beantragt und bewilligt werden. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich!

Dies ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, wenn der Gebietsbezug nachweislich gegeben ist.

Ein Antragsteller kann innerhalb eines Jahres mehrere Projektanträge beim Stadtteilfonds WLAB stellen. Auch können z.B. zwei Anträge für eine Jurysitzung eingereicht werden, sofern es sich hierbei um eigenständige Projekte handelt.

Alle Einnahmen einer Veranstaltung zählen als solche und müssen mit der Fördersumme verrechnet werden bzw. im Antrag kalkuliert werden. Rentierliche Projekte sind nicht förderfähig.

Gebühren, die im Rahmen der Umsetzung eines Projektes anfallen sind förderfähig, sofern sie nicht durch die Stadt Bochum erhoben werden. Unter den gleichen Voraussetzungen sind Kosten für Versicherungen förderfähig, wenn diese dem Zweck des Projektes dienen.

Ja, dies ist möglich. Bedenken Sie aber bei der Anschaffung, dass das Inventar für mindestens fünf Jahre erhalten bleiben muss.

Fahrtkosten sind im Rahmen des Landesreisekostengesetzes förderfähig, d.h. sie müssen die öffentlichen Transportmittel benutzen. Die Ausleihe von Transportfahrzeugen kann gefördert werden, nicht jedoch die Ausgaben für den Treibstoff

Nein. Kosten für Lebensmittel sind nur förderfähig, wenn die Zubereitung Bestandteil des Kurses ist, d.h. ein Kochkurs oder ein Workshop zum Thema Ernährung beantragt wird.

Sie können einen formlosen Änderungsantrag stellen und diesen über das Stadtteilmanagement einreichen.

Eine nachträgliche Aufstockung der Fördersumme ist nicht möglich. Den Differenzbetrag müssen Sie selbst finanzieren.

Fassaden- und Hofflächenprogramm

Wichtig: Mit der Maßnahme wurde noch nicht begonnen!

  1. Kontaktaufnahme zum Stadtteilmanagement bzw. zum Stadtteilarchitekten
  2. Vor-Ort-Termin
  3. Aushändigung des Antragsformulars
  4. Antrag ausgefüllt einreichen (1 Angebot einer Fachfirma, VOB konformes Aufmaß)
  5. Bewilligung der Stadt – Maßnahme darf beginnen – 12 Monate Frist zur Durchführung
  6. Banner an das Gerüst – Beginn der Maßnahme mitteilen
  7. Ende mitteilen – Förderplakette in Höhe und Nähe der Hausnummer gut sichtbar, straßenseitig anbringen
  8. Einreichung des Verwendungsnachweises und aller Rechnungen und Belege an den Stadtteilarchitekten – 3 Monate Frist
  9. Auszahlung des Zuschusses durch die Stadt Bochum

Grundsätzlich werden Antragsformulare vor Ort durch den Stadtteilarchitekten ausgegeben.

Ausnahmen sind Eigentümer*innen, die bereits in der Vergangenheit einen Antrag gestellt haben und für das gleiche Gebäude erneut einen Antrag stellen möchten.

Die Farbgebung muss mit dem Stadtteilarchitekten abgestimmt werden und muss im Antrag fixiert sein. Farbangaben basierend auf RAL / NCS oder Herstellerangaben. Die Farbe muss „nachschlagbar“ sein

Ja, jedoch nur vor Maßnahmenbeginn, in Absprache mit dem Stadtteilarchitekten.

Nein! Die einmal errechnete Fördersumme kann nur nach unten korrigiert werden, wenn die Schlussrechnung günstiger als das Angebot ausfällt.

Zurzeit max. 24,-€ / m² Fläche der förderfähigen Kosten bzw. 40 % der Förderfähigen Kosten.

Zwischen 12 und 16 Wochen.

Ja, insofern diese Gebäude aus dem Fördergebiet heraus sichtbar sind.

Dann jedoch können nur die Ansichten gefördert werden, die aus dem Fördergebiet heraus sichtbar sind. Rückseiten entfallen somit grundsätzlich.

Nein, nicht mit der Außenanlagen- und Fassadenrichtlinie. Der Stadtteilarchitekt berät Sie zu möglichen anderen Förderprogrammen.

Außerhalb des Denkmalbereiches grundsätzlich ja, jedoch ohne Förderung durch das Fassaden- und Hofflächenprogramm.

Denkmalbereich Langendreer-Alter Bahnhof

Zunächst ist für ein Vorhaben grundsätzlich eine denkmalrechtliche Erlaubnis notwendig, also mit vorheriger Antragstellung bei der Denkmalbehörde. Die Farbgebung verputzter Außenwände ist an die historische Farbgebung des jeweiligen Gebäudes anzupassen. Bei der Auswahl der Materialien und Farben unterstützt die Denkmalbehörde der Stadt Bochum.

Grundsätzlich ist für alle Gebäudeseiten bzw. für alle Bauteile die nach außen sichtbar sind und verändert werden sollen, eine denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Ca. 3- 4 Wochen.

Nein.

Direkt bei der Stadt Bochum, dem Stadtteilarchitekten oder beim Stadtteilmanagement.

Ermöglicht durch: