Ihre Hinweise zur Lärmaktionsplanung Bochum

Online-Beteiligung bis 17.12.2023

Die Stadt Bochum verfolgt mit der Lärmaktionsplanung das langfristige Ziel, gesunde Wohn- und Lebensverhältnisse in Bochum zu erhalten bzw. wiederherzustellen.

Das Projekt Lärmaktionsplan durchläuft insgesamt fünf Phasen, in denen Ihre Meinung und Hinweise gefragt sind bzw. in denen die Stadtverwaltung die eingegangenen Hinweise auswertet.

Über diesen Link gelangen Sie zur Abstimmung:
Lärmaktionsplan (bochum-mitgestalten.de)

Was genau ist eigentlich ein Lärmaktionsplan?

Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ist die Stadt Bochum verpflichtet, den Umgebungslärm zu erfassen und in sogenannten Lärmkarten darzustellen.

Die Ergebnisse werden im Lärmaktionsplan der Stadt Bochum festgehalten. Ebenso sind dort Maßnahmen zu finden, mit denen der Lärm in Schwerpunkten gemindert werden soll. Erstmals aufgestellt wurde dieser Plan bereits zum 1. Oktober 2015. Hier wurden Maßnahmen wie zum Beispiel Geschwindigkeitsreduzierungen, lärmmindernder Asphalt oder die Veränderung von Straßenquerschnitten festgelegt und zu einem großen Teil bereits umgesetzt.

Hintergrund

Im Jahr 2011 hat die Stadt das Thema Lärm zunächst gesamtstädtisch betrachtet, um dann 2015 im Rahmen des detaillierten Lärmaktionsplans einzelne Belastungsschwerpunkte anzuschauen.
Die Stadt Bochum ist gesetzlich verpflichtet, alle fünf Jahre ihren „Lärmaktionsplan“ zu aktualisieren.
Mit der jetzigen Fortschreibung des Lärmaktionsplans werden die Veränderungen des Umgebungslärms (verursacht durch z. B. Straße oder Schiene) untersucht. Wenn die angestrebten Ziele, den Lärm zu mindern, noch nicht erreicht worden sind, prüft die Stadt Bochum weitere oder den Ausbau bestehender Maßnahmen – zum Beispiel den Einsatz bestimmter Asphaltdecken auf stärker befahrenen und daher lauteren Straßen.

Ermöglicht durch: